Mitarbeitervertretung im Ev.-luth. Kichenkreis Osterholz-Scharmbeck
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Aufgaben der MAV

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    MAV
  • Sonntag, 14. Juni 2015

Die Mitarbeitervertretung (MAV) wird alle 4 Jahre von den hauptamtlichen, nicht-ordinierten Mitarbeitenden im Kirchenkreis Osterholz-Scharmbeck und den zum Kirchenkreis gehörenden Gemeinden und Einrichtungen gewählt (das nächste Mal im Frühjahr 2020).
Der MAV gehören 9 Mitglieder an. Sie wählt sich eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Verbindliche Beschlüsse kann die MAV nur gemeinsam treffen, deshalb finden regelmäßige Sitzungen statt.

Die Mitarbeitervertretung hat die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeitenden zu fördern (§ 36 Abs. 1 MVG). Sie soll sich, unbeschadet des Rechts jedes Mitarbeitenden seine Anliegen der Dienststellenleitung selbst vorzutragen, der persönlichen Sorgen und Nöte der Mitarbeitenden annehmen, sofern diese dies wünschen (§ 36 Abs. 2 MVG). Darüber hinaus soll die Mitarbeitervertretung die berechtigten beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Anliegen der Mitarbeitenden gegenüber der Dienststellenleitung vertreten.

Die MAV kann für die Mitarbeitenden tätig werden. Dies funktioniert aber nur dann, wenn die Mitarbeitenden die MAV vor Entscheidungen informieren und mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen.

Die Mitglieder der MAV unterliegen der Schweigepflicht. Sie haben über die dienstlichen Angelegenheiten und sonstige Tatsachen, die ihnen auf Grund der Zugehörigkeit zur Mitarbeitervertretung bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht besteht auch nach dem Ausscheiden aus der MAV (§ 23 Abs. 1 MVG).

 

So erreichen Sie uns:

Mitarbeitervertretung im Ev.-luth.
Kichenkreis Osterholz-Scharmbeck
 

Kirchenstraße 5 
27711 Osterholz-Scharmbeck
Tel. : 04791 - 80635
Fax : 04791 - 80637
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
http://www.mav-ohz.de

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